Allgemeine Mietbedingungen
Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Beratungen und Kaufverträge, die mit FRESH TRAY BV, mit Sitz in 3550 Heusden-Zolder, Kapelstraat 136 und der Firmennummer 0782.995.381 (nachfolgend auch „Fresh Tray“ oder „wir/uns/unser“ genannt), abgeschlossen werden.
1.2. Mit „Kunde“ (nachfolgend auch „Sie“) ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die bei Fresh Tray eine Bestellung aufgibt. Ein „Kunde-Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die Produkte von Fresh Tray kauft und diese für nicht-berufliche Zwecke verwendet. Ein „Kundenunternehmen“ ist eine natürliche oder juristische Person, die auf nachhaltige Weise einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt und dabei
Fähigkeit, eine Vereinbarung mit Fresh Tray abzuschließen.
Mit „Produkten“ oder „Produkt“ sind die von Fresh Tray angebotenen Waren gemeint, die zum Kauf angeboten werden (Zigarettensäulen, Raucherkabinen, Taschen- und Autoaschenbecher von Fresh Tray und weitere von Fresh Tray angebotene Produkte).
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit eingesehen werden über
https://www.freshtray.eu/pages/terms-and-conditions (nachfolgend „Website“ genannt).
1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden stets vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellformular bzw. durch die Annahme dieses Formulars bei einer Online-Bestellung erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn Fresh Tray und der Kunde vor Ausführung der Bestellung in den besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich ihre Zustimmung hierzu bestätigt haben. Für Angelegenheiten, die nicht in den Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, gelten die allgemein anerkannten Rechtsvorschriften des belgischen Rechts.
1.6. Der Vertrag kommt mit der fristgerechten Unterzeichnung des Bestellformulars (innerhalb der auf dem Bestellformular angegebenen Gültigkeitsdauer) oder, sofern der Vertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, mit dem Erhalt einer elektronischen Auftragsbestätigung von Fresh Tray zustande.
Artikel 2. Informationen über das Unternehmen
Sie können Fresh Tray unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:
Fresh Tray BV
Kapellenstraße 136
3550 Heusden-Zolder
info@freshtray.eu
+32 (0)11/ 497 169
Artikel 3. Preise und Zahlung
3.1. Sofern nicht anders angegeben, dienen die Angebote von Fresh Tray lediglich zu Informationszwecken und sind unverbindlich. Das Produkt- und Preisangebot ist nur für die im Angebot ausdrücklich angegebene Dauer gültig. Wenn keine Frist angegeben ist, sind Angebote und Offerten nur fünfzehn (15) Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
3.2. Die Preise der Produkte sind die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Mieters auf dem Bestellformular/Angebot angegeben sind. Die Kataloge, Werbebroschüren, Preislisten usw. haben lediglich Richtcharakter.
3.3. Der Preis versteht sich exklusive Liefer- und Nebenkosten und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.4. Die Liefer- und Montagekosten werden immer auf der Rechnung ausgewiesen. Die Liefer- und Installationskosten trägt grundsätzlich der Mieter.
3.5. Im Falle einer Preiserhöhung von Elementen der Logistikkette oder der Produktionskette und/oder im Falle einer Erhöhung der Rohstoffe zur Herstellung der Produkte behält sich Fresh Tray ausdrücklich das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen. Die Preisanpassung erfolgt stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und auf der Grundlage objektiver Parameter, gemäß den Bestimmungen der Sondervereinbarung zwischen Fresh Tray und dem Mieter.
Artikel 4. Rechnungsstellung
4.1. Alle Rechnungen von Fresh Tray sind innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung zu zahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung auf die auf der Rechnung angegebene Kontonummer.
4.2. Der Mieter ist stets zur Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist verpflichtet. Verzögerungen bei der Ausführung der Bestellung, die außerhalb des Einflussbereichs von Fresh Tray liegen, können niemals eine Rechtfertigung für eine verspätete Bezahlung einer Rechnung darstellen.
4.3. Bei Zahlungsverzug des Mieters werden ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % des Rechnungsbetrages (inkl. MwSt.) bzw. in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes im Handelsverkehr berechnet, wenn
das ist höher. Dieser gesetzliche Zinssatz ist variabel und wird jedes Semester angepasst und im belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Den geltenden Zinssatz finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen unter folgendem Link: https://financien.belgium.be/nl/over_de_fod/structuur_en_diensten/algemene_administraties/thesaurie/
Zinssatz_Zahlungsrückstände_Handelstransaktionen.
Zusätzlich und unbeschadet der pauschalen Entschädigung für Inkassokosten gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer), mindestens jedoch 250,00 EUR, erhoben, unbeschadet des Rechts des Vermieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn er einen solchen nachweisen kann.
Diese Bestimmung ist gegenseitig und gilt auch, wenn Fresh Tray dem Mieter etwas schuldet.
4.4. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen hinsichtlich einer Rechnung durch den Mieter werden sämtliche offenen Rechnungen des Mieters sofort fällig und zahlbar. Darüber hinaus ist Fresh Tray berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention die weitere Erfüllung auszusetzen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet eines Anspruchs von Fresh Tray auf Ersatz des erlittenen Schadens.
4.5. Im Streitfall müssen die Rechnungen von Fresh Tray innerhalb von acht (8) Kalendertagen per Einschreiben an den Firmensitz von Fresh Tray beanstandet werden. Ohne diesen Protest gilt die Rechnung als ausdrücklich anerkannt.
4.6. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung des Mieters werden die Forderungen von Fresh Tray und die Verpflichtungen des Mieters sofort fällig und zahlbar.
4.7. Zahlungen des Mieters werden stets zunächst auf alle fälligen Zinsen und Kosten und dann auf die ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Auch wenn der Mieter angibt, dass sich die Zahlung auf eine andere Rechnung bezieht.
4.8. Sämtliche Kosten einer (außer)gerichtlichen Einziehung gehen zu Lasten des Mieters.
Artikel 5. Platzierung
5.1. Für die Lieferung und Installation der Produkte werden separate Liefer- und Installationskosten berechnet.
5.2. Die Installation wird von Fresh Tray an dem vom Mieter benannten Ort durchgeführt.
5.3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Durchführung der Installation für ungehinderten Zugang zu diesem Standort zu sorgen. Er stellt sicher, dass der Untergrund, auf oder in dem die Montage erfolgen soll, frei, eben und tragfähig ist. Der Mieter verpflichtet sich, alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit die Installation ohne Störungen durchgeführt werden kann.
5.4. Die Aufstellung der Raucherkabinen ist mit einer Genehmigungspflicht seitens des Mieters verbunden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen und behördlichen Vorschriften entsprechen und dass die erforderlichen Vorbereitungen, Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen rechtzeitig erfolgen, damit die Installation ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Sollten sich die Arbeiten dadurch verzögern, kann Fresh Tray in keiner Weise haftbar gemacht werden.
5.5. Stellt sich heraus, dass der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist Fresh Tray berechtigt, die Installation bis zur Erfüllung aller oben genannten Bedingungen durch den Mieter auszusetzen und gegebenenfalls eine Lagergebühr für die Lagerung der Waren zu erheben, Ersatz der Transportkosten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern dieser von Fresh Tray nachgewiesen wird. Wenn eine Unterbringung notwendig ist
Wenn der Hof die oben genannten Bedingungen nicht vollständig erfüllt, geschieht dies auf Risiko und Verantwortung des Mieters und der Mieter kann Fresh Tray nicht für daraus resultierende Schäden haftbar machen.
Artikel 6. Allgemeine Pflichten des Mieters
6.1. Dem Mieter ist es untersagt, die Ware in irgendeiner Form und unter irgendeinem Titel umzuwandeln, zu veräußern, zu übertragen, zu belasten und/oder sie Dritten anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die Produkte dürfen unter keinen Umständen Gegenstand eines Untermietvertrags sein. Die Produkte bleiben stets Eigentum des Vermieters, ein Eigentumsübergang erfolgt durch den Mietvertrag in keiner Weise.
6.2. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Produkts geht auf den Mieter über, wenn der Mieter oder ein vom Mieter benannter Dritter die Waren physisch in Besitz genommen hat.
Artikel 7. Haftung
7.1. Fresh Tray kann nur haftbar gemacht werden, wenn ihr ein schwerwiegender Fehler und/oder Betrug nachgewiesen wird, nicht jedoch im Falle eines geringfügigen Fehlers. Gleiches gilt, wenn Fresh Tray Subunternehmer einsetzt.
7.2. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen und außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Fresh Tray beschränkt auf:
Entschädigung für Schäden, die dem Mieter entstehen und die die direkte und ausschließliche Folge von Vertragsmängeln seitens Fresh Tray und/oder festgestellten Mängeln an den Dienstleistungen sind.
Und zwar maximal bis zu einem Jahr der im Vertrag zwischen den Parteien genannten Mieteinnahmen.
7.3. Außer im Falle von Betrug, Täuschung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Fresh Tray niemals für den Ersatz immaterieller Schäden, Folgeschäden und/oder indirekter Schäden, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Einkommensverluste, haftbar gemacht werden.
Artikel 8. Höhere Gewalt
8.1. Im Falle höherer Gewalt ist Fresh Tray berechtigt, den Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen. Wenn die Unmöglichkeit, den Vertrag aufgrund höherer Gewalt zu erfüllen, dauerhaft ist, ist Fresh Tray nicht mehr verpflichtet, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Fresh Tray wird den Mieter jederzeit rechtzeitig über das Vorhandensein einer
Situation höherer Gewalt, aufgrund derer er seine Verpflichtungen vorübergehend aussetzen muss oder nicht mehr erfüllen kann.
8.2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Geschäftsbedingungen Folgendes verstanden: ein plötzliches, unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis außerhalb der Kontrolle der Parteien, das die Erfüllung (eines Teils) des Vertrags unmöglich macht. Als höhere Gewalt seitens Fresh Tray gelten ausdrücklich, aber nicht abschließend: Feuer, technische Störungen, Sachmängel an der Ausrüstung von Fresh Tray sowie sonstige Umstände, die die Tätigkeit von Fresh Tray erheblich behindern oder unmöglich machen und die nicht von Fresh Tray zu vertreten sind.
8.3. Wenn der Vertrag von Fresh Tray bereits teilweise erfüllt wurde oder wenn der Vertrag nur teilweise ausgeführt werden kann (z. B. wenn ein Teil der Bestellung geliefert werden kann), ist Fresh Tray berechtigt, diese Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
8.4. Für den Teil des bereits bezahlten Vertrags, der aufgrund höherer Gewalt seitens Fresh Tray nicht weiter erfüllt werden kann (z. B. die bezahlte Ware, die aufgrund höherer Gewalt nicht mehr geliefert werden kann), hat der Mieter Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung.
Artikel 9. Verarbeitung personenbezogener Daten
9.1. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung durch Fresh Tray fungiert Fresh Tray als Verantwortlicher im Sinne der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 und des belgischen Gesetzes vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen im Hinblick auf
zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung.
9.2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet, die unter https://www.freshtray.eu/pages/privacy-policy eingesehen werden kann.
9.3. Für alle weiteren Anfragen oder Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters kann dieser sich unter den in Ziffer 2 genannten Kontaktdaten an uns wenden.
Artikel 10. Streitigkeiten
10.1. Bei etwaigen Reklamationen bitten wir Sie, sich zunächst an uns zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in Artikel 2. Bei Reklamationen bezüglich Produkten und/oder Rechnungen geben Sie bitte immer die Rechnungsnummer an.
10.2. Für alle Vereinbarungen, Angebote und Ratschläge gilt belgisches Recht, unbeschadet des Rechts von Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Belgiens, sich auf zwingende Bestimmungen ihrer nationalen Gesetzgebung zu berufen.
10.3. Sämtliche Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen nach Wahl des Klägers der Gerichtsbarkeit der Gerichte am Geschäftssitz von Fresh Tray.
Artikel 11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten in dem Angebot, der Rechnung oder dem Vertrag besondere Bedingungen enthalten sein, die von den Allgemeinen Bedingungen abweichen, so haben diese besonderen Bedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Bedingungen, wobei die übrigen Allgemeinen Bedingungen ergänzend gelten und unverzüglich anwendbar bleiben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Mietbedingungen
des Mieters oder eines Dritten finden im Verhältnis zwischen dem Mieter und Fresh Tray in keinem Fall Anwendung.
11.2. Weicht der zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossene Mietvertrag von diesen Allgemeinen Mietbedingungen ab, so hat dieser Mietvertrag im gegenseitigen Verhältnis stets Vorrang.
11.3. Die Bestimmungen der gesamten Vereinbarung zwischen dem Mieter und Fresh Tray sind trennbar und sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
11.4. Wird eine Bestimmung für übermäßig weit gefasst oder für ungültig erklärt, so bleibt die Bestimmung ungeachtet dieser Tatsache im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchsetzbar. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll diese durch eine solche ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Auswirkung und dem Willen der Parteien der für unwirksam erklärten Bestimmung am nächsten kommt.